P. Toni Moritz

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Braubachs Schulen

Erste Schulen

Schon lange vor dem Bau des ersten uns bekannten Schulgebäudes fand Unterricht in Braubach statt. Neben dem Pfarrer war es sein Vikar, der den oberen Schulklassen, später, bei Gründung einer zweiten Schule den Knaben der Oberklasse Unterricht zu erteilen hatte. Die erste bekannte Schule war 1568 an der 1571 gebauten Philippsburg.
Erster lutherischer Geistlicher Braubachs war Johannes Andreae Schönbach, der anno 1580 hier im Predigtamt gestandenen und den Knaben der Oberklasse Unterricht zu erteilen hatte. Die damalige Schule stand unter Aufsicht des Geistlichen, das Schulgebäude und alle Schulgeräte wurden von der Kirchengemeinde unterhalten, die Lehrer von ihr besoldet. Schon in der damaligen Zeit ergingen seitens der Obrigkeit strenge Erlasse, die einen regelmäßigen Schulbesuch erzielen sollten. So ist aus dem Jahre 1674 ein Befehl des Landgrafen Ludwig von Hessen vorhanden:

"Nachdem wir missfällig vernommen, dass unsere Unterthanen und Angehörige wider die vielfältig ergangene scharpffe Verordnungen ihre Kinder sehr unfleißig und sonderlich zur Sommerzeit die meisten derselben gar nicht zur Schule halten, so befehlen wir hiermit, es sollen die Schulmeister des Winters sonderlich auf einen Sonntag nach der Predigt von der Kanzel vorgelesen und wie auch allerseits präzise nach dieser Ordnung gehalten, auch die übertretenden Eltern so ihre Kinder nicht zur Schule schicken, mit einer namhaften Geldstrafe gebührend angesehen werden".

Außerdem haben wir noch eine Verfügung der Landgräfin-Witwe Elisabethe Dorothea, wonach bei Versäumnis der Schule die Eltern außer der Schulstrafe noch das Schulgeld bezahlen sollen.
Trotzdem hörte der schlechte Schulbesuch nicht auf.

M. Joh. Vietor wandte sich nun an die Regentin, die Landgräfin-Witwe Elisabethe Dorothea. Der Fürstin wurden Mittel zur Gründung einer freyen Schule vorgeschlagen. Die Fürstin genehmigte dies und so wurden aus dem Erlös von Kastengütern, zu denen Weinberge bei Osterspai und ein Haus in Braubach gehörten, 630 Thaler, wozu die Herrschaft 300 fl. legte, die ihr bei dem Bau des Pfarrhauses geliehen worden waren.
Nach Gründung der neuen Schule, die so große Schwierigkeiten machte, dass Pfarrer Vietor selbst dieserhalb nach Darmstadt reiste, hatte nun der Diakon oder Caplan die Knaben von 10 – 14 Jahre in der so genannten Latein-Schule zu unterrichten und dem ersten Geistlichen zur Confirmation zu übergeben, während die zweite Schule, die Cantoreischule die Kinder von 6 Jahre an aufnahm, die Knaben bis zum 10., die Mädchen bis zum 14. Jahre behielt. Der Diakon erhielt an Gehalt 40 Gulden als Diakon, 30 Gulden aus der Presentz, 50 Gulden aus der deutschen, 30 Gulden aus der lateinischen Schule, dazu das Schulgeld von 4 Thalern, das jeder Schüler in der lateinischen Schule zahlen musste und das soviel betrug, dass der Diakon daraus den Cantor der deutschen Schule, der von ihm bezahlt ward, solareren konnte. Danach hatte der Cantor noch Gefälle aus Güterpacht, Gehalt als Küster, so dass seine Gesamteinnahme etwa 100 fl. betragen möchte. Die Stadt hatte das Haus zu erhalten.
Am 3. Juli 1688 konnte das neue Schulhaus eingeweihet werden. Vietor schreibt über diesen Tag, der ihm die Erfüllung eines Herzenswunsche brachte: „Die Kinder gingen im geordneten Zug aus der alten Schule, die neben der Kirche gelegen war, nach der neuen, als Herrn Joh. Christoph Schrödern, Caplan und Herrn Christian Schnabeln, Cantor, darunter die Chorsinger und die Kirchensenjores, der ganze Cominatus ward beschlossen vom Pfarrer, so begleitet wurde vom Herrn Amtskellern Plaustrario und Herrn Knauffen Commandant auf der Marksburg. In der Schule wurde erstlich gesungen „Herr Jesu Christ, dich zu uns wend,“ darauf hielt Pastor et Metropolitanus loci, Sermon von der Antiquität, Nesessität und Utilität der Schulen, von dem Ambt der Schulmeister und vom Gerhorsam, Fleiß und Frömmigkeit der Schüler, solche wurde beschlossen mit einer Danksagung zu Gott vor die neu erbaute Schul und mit einem Gebet, dass der Ewige Schul Patron dießes Haus vor allen Unglück bewahren und das Gebet der unmündigen Kinder in Gnaden erhören wolle. Nach gesprochenem Vatter unser fing der Caplan die Schularbeit an mit dem Katechismo und mit Lesen aus den Büchern. Mit dem gewöhnlichen Schulgebet wurden hierauf die Schüler entlassen, nachdem alle einen Weck bekommen hatten, damit sie desto fleißiger lernen möchten.
Das neue Schulhaus, gegenüber dem am 9. Januar 1884 abgebrannten Rathaus gelegen, ward von da an für die I. oder lateinische Schule benutzt, (es ist durch den Brand von 1859 nachdem es 1824 bei Erbauung des jetzigen Schulgebäudes in Privathände übergegangen war, zerstört worden), während die Cantoreischule in dem alten Hause verblieb.
Der Schulmeister erhielt 14 Thaler; neben etwas Ackerland und Wein.

Alte Schule

Bis Anfang 1966 war diese Schule in der Wilhelmstraße Ecke Schulstraße in Betrieb.

Charlottenstift

Das im Jahre 1896 gebaute Charlottenstift wurde der evangelischen Kirche vererbt, die hier eine Haushaltungsschule betrieb. Nachdem die Nachfrage zurückgíng wurde das Stift an die Stadt veräußert, die hier die zweite Volksschule einrichtete. Weiter unten sind die Satzungen der Haushaltungsschule aufgeführt.

Marksburgschule

Nach dem 2. Weltkrieg stieg die Bevölkerungszahl –auch durch Aufnahme der Flüchtlinge- in Braubach an, die beiden alte Schulgebäude reichten erstens nicht mehr aus und zweitens war die große räumliche Trennung hinderlich. 1960 kamen dann die ersten Pläne für einen Schulneubau auf, die bereits im Jahre 1961 Form annahm, nach Ausschreibungen und Vergabe der Bauarbeiten konnte man dann 1964 mit dem Bau beginnen. Das alte Charlottenstift musste dem Neubau weichen, ebenso die noch vorhanden Gleise der Nassauischen Kleinbahn, die frührer bis Lahnstein führten. Hier befindet sich jetzt der Schulhof. Bereits im Februar 1966 konnte man die neue Volksschule einweihen. Mittelpunktschule wurde sie, nachdem in zeitlichen Abständen Schüler von Osterspai, Dachsenhausen und Hinterwald hinzu kamen und letztlich wurden auch die Schüler von Filsen und Kamp aufgenommen. Sie wurde zur Grund- und Hauptschule und ab Ende 1973 Marksburgschule genannt. Inzwischen betreibt sie bereits eine Ganztagsschule.

Rein rechnerisch gesehen, gibt es ab 2017 keine Neuzugänge mehr, d.h. die Lehrer sitzen nach Abgang der oberen Klassen, allein in der Schule, denn dann gibt es keine Schüler mehr.

Auswirkungen Geburtenrate

Marksburgschule Braubach 1978 1984 1990 1996 2000 2008
Grund- und Hauptschule Schülerzahlen 551 391 349 291 241 156

Satzungen
Der Haushaltungsschule "Charlottenstift," Braubach a. Rh.
gegründet 1896


§ 1
Die aus einem Legat des verstorbenen Fräulein Charlotte Rhod zu Braubach unter den Namen
"Charlottenstift" daselbst gegründete Haushaltungsschule hat den Zweck erwachsene
Mädchen aus bürgerlichen Kreisen durch einen, Geist und Gemüt bildenden, auf Erwerbung
des erforderlichen Arbeitsgeschicks und auf die Förderung der Arbeitsfreudigkeit zielenden
praktischen und wissenschaftlichen Unterricht, sowie durch Gewöhnung an Reinlichkeit,
Gehorsam und Sparsamkeit zu tüchtigen, gewissenhaften Hausfrauen zu erziehen.

§ 2
Zur Erreichung dieses Zweckes wird den jungen Mädchen
praktische Unterweisung erteilt, welche sich erstreckt auf:
a) Zubereitung kräftiger Hausmannskost,
b) Konservieren, Einmachen und Trocknen von Gemüse und Obst,
Beerenweinbereitung usw.,
c) Behandlungsweise des Fleisches ( Salzen und Räuchern),
d) Backen von Brot, Kuchen und Torten, sowie Bereitung von Kleinbackwerk
zu Weihnachten.
e) Behandlung der Milch, Butter und Käsebereitung unter Benutzung der
neuesten Apparate, soweit sie auch im Kleinbetrieb in Anwendung
kommen können.
f) Waschen der Kleider, Leib- und Bettwäsche, Bleichen, Mangeln und Bügeln,
g) weibliche Handarbeiten, als: Stricken, Stopfen, Flicken, Zuschneiden,
Anfertigung von Weißzeug, einfachen und besseren Kleidungsstücken
(Musterzeichnen) mittels Hand und Maschinennähen,
h) Reinigung und Instandsetzung der Hausräume und Hausgeräte,
i) alle in die Hauswirtschaftliche Gärtnerei einschlagenden Arbeiten
(einschließlich Beerenzucht),
j) Wissenschaftlicher Unterricht im Schön- und Rechtschreiben, Abfassen
von Briefen und Geschäftsaufsätzen, in hauswirtschaftlicher
Buchführung, Rechnen, Gesang, Haushaltungskunde, sowie in der
Gesundheitslehre, besonders der ersten Hilfeleistung bei Krankheiten
und Unfällen.
Der praktische Unterricht wird in 4 Abteilungen unter steter persönlicher
Anleitung der Vorsteherin oder der Lehrerinnen erteilt, wobei die
Schülerinnen alle Arbeiten selbst verrichten.

§ 3
Vorstand der Schule ist der evangelische Kirchenvorstand. Neben diesem
fungiert ein Aufsichtsrat, dem ein Glied der Familie Rhod, der jeweilige Landrat
des Kreises, der jeweilige Bürgermeister von Braubach und ein Mitglied des
Vereins der Nass. Land- und Forstwirte angehören.
Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, sich durch Beaufsichtigung des
Unterrichtsbetriebes zu überzeugen, dass die Zwecke der Anstalt erfüllt werden;
er hat Wünsche und Anträge in dieser Beziehung zur Kenntnis des Vorstandes zu
bringen, überhaupt denselben mit Rat und Tat zu unterstützen. Er wird
mindestes einmal im Jahre vom Vorsitzenden des Vorstandes zu einer Sitzung
berufen, in der die Entgegennahme des Jahresberichts erfolgt. Zugleich wird
eine öffentliche Prüfung abgehalten, bei der eine Ausstellung der verfertigten
Handarbeiten und der Erzeugnisse der Kochkunst stattfindet.

§ 4
An der Anstalt wirken:
1. die Vorsteherin, welche den Haushalt zu leiten und in den Haushaltungs-
arbeiten zu unterrichten hat.
2. die staatlich geprüft Handarbeitslehrerin, die neben der Erteilung des
gesamten Hausarbeitsunterrichts die Vorsteherin zu unterstützen hat;
3. eine Hilfslehrerin für die Behandlung der Wäsche;
4. ein Hilfslehrer zur Erteilung des wissenschaftlichen Unterricht;
5. ein praktischer Arzt zur Anleitung im Verbinden usw.
§ 5
Aufnahmefähig sind Mädchen, die in der Regel das 15. Lebensjahr vollendet
haben, gut beleumundet und körperlich und geistig genügend beanlagt sind.

§ 6
Der Unterricht dauert 10 Monate und zwar vom 4. Januar bis 31. Mai
und vom 1 Juli bis 30. November. Während der Ferienmonate Juni und
Dezember bleibt die Anstalt geschlossen.

§ 7
Anfragen wegen Aufnahme von Schülerinnen für die Aufnahmetermine
am 4. Januar
und 1. Juli sind frühzeitig an die Vorsteherin an die "Vorsteherin
der Haushaltungsschule in Braubach a. Rhein" zu richten unter genauer
Angabe des Alters, der Konfession und Gesundheitsverhältnisse usw.
der betreffenden Mädchen. Zur Anmeldung muß die nebenstehende Erklärung
ausgefüllt eingesandt werden.


§ 8
Die Schülerinnen erhalten in der Anstalt Wohnung und gesunde, kräftige
Kost sowie vollständiges Bett und Aufbewahrungsräume für Kleider
und Weißzeug.

§ 9
Das Kost- und Unterrichtsgeld, das bis zum 3. eines jeden Monats porto-
und bestellgeldfrei an die "Vorsteherin der Schule" im voraus zu
entrichten ist, beträgt monatlich 90 Mark. Für die Benutzung des
Bettes sind für den Kursus 10 Mark im Voraus zu entrichten.
Den Schülerinnen aus Braubach und dem Kirchspiel Niederbachheim
kann nach dem Willen der Stifterin das Kost- und Unterrichtsgeld
je nach Bedürftigkeit ermäßigt werden.
Etwaige Ausgaben für Arzt und Apotheke fallen den Schülerinnen
zur Last. Findet der Austritt vor Beendigung des 10monatigen
Kursus statt, so ist das Kost- und Unterrichtsgeld für die noch
nicht abgelaufenen Monate an die Anstalt zu zahlen.

§ 10
Etwa nötig werdende Lehrbücher. Sowie die für den Handarbeits-
unterricht erforderlichen Stoffe haben die Schülerinnen auf
eigene Kosten zu beschaffen. Die angefertigten Arbeiten
verbleiben ihr Eigentum.

§ 11
Der festgesetzten Hausordnung haben sich die Schülerinnen
zu unterwerfen, die sind dem Lehrpersonal Gehorsam schuldig
und haben Fleiß und sittsames Betragen zu beweisen.
Beharrliche Verletzungen der Anstaltsgesetze können
den Ausschluss aus der Anstalt zur Folge haben.
In solchen Fällen ist das Kost- und Unterrichtsgeld für den
laufenden Monat verfallen. Für fahrlässige Beschädigung
des Inventars haben die schuldigen Schülerinnen
Ersatz zu leisten.
An Sonn- und Feiertagen besuchen die Schülerinnen unter
Begleitung mindestens einmal den Gottesdienst.
Jeder Tag wird mit Gebet begonnen und geschlossen.
Zur Erholung werden in den Sommermonaten größere
und kleinere Ausflüge in die schöne Rheingegend
unternommen. In den Wintermonaten wird für die
Anregung des Geistes und Gemütes gesorgt durch
Vorlesen aus geeigneten Büchern, Gesang bei den
Handarbeiten usw.
Besuche sind nach vorhergegangener Anmeldung nur
an Sonn- und Feiertagen gestattet.
Urlaub kann nur in dringenden Fällen erteilt werden.



Dekan a.D. Wagner, Pfarrer. C. Hagenow.
C. Bingel. F. Eschenbrenner. A. Gran.
W. Hagner.
Freiher von Preuschen

...................................................
Erklärung

Ich melde hiermit meine

....................................................

Konfession......., geb. den....................19....

für den am
...........................................19...
beginnenden Kurs des Charlottenstifts in Braubach an
und erkläre durch die Unterschrift die mir mitgeteilten
Satzungen als für mich bindend an.

..................., den .................19....

..............................................................

Folgende Ausstattungsartikel sind mitzubringen:
1 weiße Bettdecke, 4 Bettücher, 1 weiße Unterlage,
3 Kopfkissenbezüge, 2 Plumeaur-überzüge, weiß oder farbig.
Größe 1,25 m mal 1,25 m. 1 Frottierhandtuch, 6 Handtücher,
1 Wäschebeutel, 6 Hemden, 3 Nachtjacken, 3 Paar farbige
Beinkleider, dito weiße, farbige Unterröcke, 2 nicht zu
helle Hauskleider, 3 bessere Kleider, Trägerschürzen:
1 weiße, 1 schwarze, 3 farbige, 2-3 Arbeitsschürzen
(Druckzeug) ohne Träger, Kleiderbürste, Kammkasten,
Schuhbürsten mit Kasten, 1 Paar ‚Gummihandschuhe;
außerdem etwas Flickwäsche zu gründlichen Erlernung des
Flickens und für die Wintermonate Steppdecke.
Nähstoffe können hier gekauft werden
.

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